Federscheiben
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
GOST 6402-70
(ST SEV 2665-80)
Moskau
STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION
Der Beschluss Nr. 532 des Ausschusses für Normen, Maße und Messgeräte des Ministerrats der UdSSR vom 17. April 1970 legte den Einführungstermin fest
Getestet im Jahr 1982
ab 01.01.72
Diese Norm gilt für Federscheiben für Bolzen, Schrauben und Stehbolzen mit Gewindedurchmessern von 2 bis 48 mm.
Der Standard entspricht vollständig ST SEV 2665-80.
1. DESIGN UND ABMESSUNGEN
1.1. Federscheiben sollten aus vier Typen bestehen:
N - normal mit quadratischem Querschnitt;
T – schwer mit quadratischem Querschnitt;
OT – extra schwer mit quadratischem Querschnitt;
L - Lunge mit rechteckigem Querschnitt.
1.2. Die Ausführung und Hauptabmessungen der Unterlegscheiben müssen den Angaben in der Zeichnung entsprechen. und in .
3.4-3.8.(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
3.9. Jeder Waschmaschinencharge muss ein Qualitätsdokument in der festgelegten Form beigefügt sein, aus dem Folgendes hervorgeht:
Name oder Warenzeichen des Herstellers,
Symbol der Unterlegscheiben,
Testergebnisse,
Nettocharge, kg.
(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).
4. VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG
4.1. Temporärer Korrosionsschutz, Verpackung von Federscheiben und Kennzeichnung von Behältern – gemäß GOST 18160-72.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
ANWENDUNG
Information
GEWICHT VON STAHLSCHEIBEN UND IHRE FEDEREIGENSCHAFTEN
Theoretisches Gewicht 1000 Stk. Stahlscheiben, kg |
Berechnete elastische Kraft von Unterlegscheiben aus Stahl 65G, N |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arten von Unterlegscheiben |
Arten von Unterlegscheiben |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lunge (L) |
Normal (N) |
Schwer (T) |
Extra schwer (OT) |
Lunge (L) |
Normal (N) |
Schwer (T) |
Extra schwer (OT) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,030 |
0,017 |
0,025 |
26,5 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,042 |
0,030 |
0,056 |
14,7 |
16,7 |
57,8 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,084 (0,061) |
0,064 |
0,105 |
35,3 (8,8) |
38,2 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,094 |
0,117 |
21,6 |
71,5 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,129 (0,190) |
0,129 (0,189) |
0,273 |
14,7 (50,0) |
52,9 (136) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,191 (0,318) |
0,228 (0,315) |
0,432 |
28,4 (67,6) |
71,5 (158) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,378 (0,560) |
0,376 (0,487) |
0,827 |
36,3 (81,3) |
88,2 (184) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,749 |
0,936 |
92,1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,827 (1,046) |
1,034 |
1,678 |
71,5 (69,6) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GOST 6402-70- Federscheibe (Grover-Unterlegscheibe). Es wird in Verbindung mit Bolzen, selbstschneidenden Schrauben, Stehbolzen und anderen Produkten verwendet, um den Druckbereich auf das zu pressende Objekt zu vergrößern und ein Lösen von Gewindeverbindungen zu verhindern. Die Unterlegscheibe GOST 6402 70 besteht aus Kohlenstoffstahl, Edelstahl A2 und A4, Messing, Aluminium. Hat zwei Versionen. Federscheiben GOST 6402-70 Version 1 hat gerade Kanten und Version 2 hat gebogene Kanten. Analoga und Einhaltung anderer StandardsEin genaues Analogon der Federscheibe GOST 6402-70 Version 1 ist DIN 127 Form B, und Version 2 ist nur die gleiche DIN 127 Form A. Sie unterscheiden sich im maximalen Außendurchmesser und in der Dicke. Außerdem regeln DIN 127-Unterlegscheiben Größen von M2 bis M100 und GOST 6402-70 von M2 bis M48. Nachfolgend sind die Hauptabmessungen und Eigenschaften der Anbauwaschmaschinen GOST 6402-70 Version 1 aufgeführt. Hauptabmessungen der Unterlegscheiben GOST 6402-70 Version 1
| Beschreibung des Angebots und ProdukteigenschaftenGOST 6402-70 gilt für Federscheiben für Bolzen, Schrauben und Stehbolzen mit Gewindedurchmessern von 2 bis 48 mm.Federscheiben sollten aus vier Typen bestehen:
Die Ausführung und Hauptabmessungen der Unterlegscheiben müssen den Angaben in der Zeichnung entsprechen. 1 und in der Tabelle.
Anmerkungen: 1. Vergrößerungen sind zulässig S innerhalb von 10 % der Nenngröße. 2. Unterlegscheiben mit in Klammern eingeschlossenen Abmessungen dürfen bis zum 01.01.85 verwendet werden und müssen in ihrer Bezeichnung den Buchstaben „y“ angeben. Beispiele für Federscheibensymbole Variante 1 für einen Bolzen, eine Schraube, einen Bolzen mit einem Durchmesser von 8 mm: normaler Stahl der Güteklasse 3Х13 ohne Beschichtung: Unterlegscheibe 8 3Х13 GOST 6402-70 leichter Stahl der Güteklasse 65G mit einer 9 Mikrometer dicken Cadmiumbeschichtung, chromatiert: Unterlegscheibe 8L 65G 029 GOST 6402-70 das Gleiche, Version 2, mit in Klammern eingeschlossenen Maßen: Unterlegscheibe 2U 8L 65G 029 GOST 6402-70 Die Masse der Stahlscheiben und die berechnete Elastizitätskraft von 65G-Stahl sind im Anhang angegeben. Federscheiben aus Stahl müssen eine Härte von 41,5-49,5 HRC e (HRC40-48) haben, Bronzescheiben müssen eine Härte von mindestens 90 HRB haben. Für Unterlegscheiben aus Stahl 70 ist eine Härtesteigerung auf bis zu 51,5 HRC e (HRC 50) zulässig. Die Oberfläche der Unterlegscheiben sollte frei von Zunder, Graten, Rissen und Korrosion sein. Spuren von untrennbarem Maßstab sind kein Zeichen der Ablehnung. In der Schnittebene sind Fehler zulässig, die sich nicht auswirken Leistungsmerkmale Unterlegscheiben und nehmen Sie ihre Abmessungen nicht über die maximalen Abweichungen hinaus an. Die Enden der Unterlegscheiben müssen einen flachen Schnitt haben; Absplitterungen von Metall, die keine Größe erkennen lassen T aus maximale Abweichungen, ist kein Ablehnungszeichen. Die durch die Schnittebene und die Auflagefläche der Unterlegscheibe gebildete Kante muss scharf sein. Trapezförmiger Querschnitt der Unterlegscheibe innerhalb der Höhe S ist kein Mangel. Es wird die tatsächliche Dicke genommen größte Größe Höhen S. Unterlegscheiben müssen unbeschichtet oder beschichtet hergestellt werden. Arten von Beschichtungen, ihre Symbole und Dicken – gemäß behördlicher und technischer Dokumentation. Es dürfen andere Beschichtungsarten verwendet werden – gemäß GOST 9.306-85. ANWENDUNG GEWICHT DER STAHLSCHEIBEN GOST 6402-70 UND IHRE FEDEREIGENSCHAFTEN
Anmerkungen: 1. Um die Masse von Bronzescheiben zu ermitteln, muss die in der Tabelle angegebene Masse mit dem Faktor 1,08 multipliziert werden. 2. Die Masse und die elastische Kraft von Unterlegscheiben, deren Querschnitte der Tabelle entsprechen, sind in Klammern angegeben. 1. |
Nominal- |
Arten von Unterlegscheiben |
k (für Unterlegscheiben Typ L und N), |
|||||||||||
Lichtscheiben (L) |
Normale Unterlegscheiben (N) |
Schwere Unterlegscheiben (T) |
Extra schwere Unterlegscheiben (OT) |
||||||||||
Fortsetzung
Konfession |
Arten von Unterlegscheiben |
k (für Unterlegscheiben Typ L und N), nicht |
|||||||||||
Lichtscheiben (L) |
Normale Unterlegscheiben (N) |
Schwere Unterlegscheiben (T) |
Extra schwere Unterlegscheiben (OT) |
||||||||||
Anmerkungen:
1. Die Größe s darf innerhalb von 10 % der Nenngröße vergrößert werden.
2. Unterlegscheiben mit in Klammern eingeschlossenen Abmessungen dürfen bis zum 01.01.85 verwendet werden und müssen in ihrer Bezeichnung den Buchstaben „y“ angeben.
Beispiele für Symbole für eine Federscheibe der Variante 1 für einen Bolzen, eine Schraube, einen Bolzen mit einem Durchmesser von 8 mm:
Normalstahl Güte 3X13 ohne Beschichtung:
Unterlegscheibe 8 3X13 GOST 6402-70
leichter Stahl der Güteklasse 65G mit einer 9 Mikrometer dicken Cadmiumbeschichtung, chromatiert:
Unterlegscheibe 8L 65G 029 GOST 6402-70 das gleiche, Version 2, mit in Klammern eingeschlossenen Abmessungen:
Unterlegscheibe 2U 8L 65G 029 GOST 6402-70 Sec. 1.
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Federscheiben müssen aus Draht gemäß GOST 11850-72 oder einer anderen NTD aus den Stahlsorten 65G, 70 und 3X13 bestehen.
Es ist erlaubt, Federscheiben aus Bronze der Güteklasse BrKMtsZ-1 gemäß GOST 18175-78 oder anderen Nichteisenlegierungen herzustellen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.2. Die Masse der Stahlscheiben und die berechnete Elastizitätskraft von 65G-Stahl sind im Anhang angegeben.
2.3. Federscheiben aus Stahl müssen eine Härte von 41,5-49,5 HRC (HRC 40-48) haben, Bronzescheiben müssen eine Härte von mindestens 90 HRB haben. Für Unterlegscheiben aus Stahl 70 ist eine Erhöhung der Härte auf 51,5 HRC (HRC 50) zulässig.
2.4. Die Oberfläche der Unterlegscheiben sollte frei von Zunder, Graten, Rissen und Korrosion sein. Spuren von untrennbarem Maßstab sind kein Zeichen der Ablehnung.
In der Schnittebene sind Fehler zulässig, die die Leistungsmerkmale der Unterlegscheiben nicht beeinträchtigen und deren Abmessungen nicht über die maximalen Abweichungen hinausgehen.
2.3, 2.4. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.5. Die Enden der Unterlegscheiben müssen einen flachen Schnitt haben; Absplitterungen von Metall, die die Größe m nicht von den maximalen Abweichungen entfernen, sind kein Ablehnungszeichen.
Die durch die Schnittebene und die Auflagefläche der Unterlegscheibe gebildete Kante muss scharf sein.
2.6. Der trapezförmige Querschnitt der Unterlegscheibe innerhalb der Höhe s stellt keinen Mangel dar.
Als tatsächliche Dicke wird das größte Höhenmaß s angenommen.
2.7. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).
2.8. Unterlegscheiben müssen unbeschichtet oder beschichtet hergestellt werden. Arten von Beschichtungen, ihre Symbole und Dicken – gemäß der technischen Dokumentation. Es dürfen andere Beschichtungsarten verwendet werden – gemäß GOST 9.306-85.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.8a. Technische Anforderungen für Beschichtungen - gemäß GOST 9.301-86.
(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).
2.9. Mit kathodischem Reduktionsmetall beschichtete Unterlegscheiben müssen entwässert werden.
2.10. Die Spreizhöhe der Enden der Unterlegscheiben I l und L 2 nach dreimaligem Zusammendrücken in einen flachen Zustand und Halten in diesem Zustand für 24 Stunden sollte mindestens 1,65 der tatsächlichen Dicke der Unterlegscheibe betragen.
2.9, 2.10. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.11. Die Unterlegscheiben dürfen nicht brechen oder reißen, wenn die Enden um 45° gebogen werden.
2.12. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).
3. ANNAHMEREGELN UND KONTROLLMETHODEN
3.1. Abnahmeregeln – gemäß GOST 17769-83 für grobe Präzisionsprodukte (Genauigkeitsklasse C).
Die Qualitätskontrolle der Beschichtungen erfolgt nach einem einstufigen Plan auf Kontrollebene.5-2
und eine Mängelakzeptanzquote von 4 % gemäß GOST 18242-72*.
3.2. Aus jeder zur Lieferung vorgelegten Charge werden Unterlegscheiben zur Inspektion ausgewählt:
a) Aussehen;
b) Größen;
c) Härte;
d) Viskosität;
e) federnde Eigenschaften;
e) Qualität der Beschichtung.
3.1, 3.2. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
3.3. Das Aussehen der Unterlegscheiben wird durch Inspektion mit bloßem Auge oder mit einer Lupe mit 2,5- bis 3-facher Vergrößerung überprüft.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).
3.4. Die Abmessungen der Unterlegscheiben werden mit universellen Messgeräten oder Messgeräten überprüft, die zusammen mit Messmethoden gemäß GOST 8.010-90** zertifiziert sind.
3.5. Bestimmung der Härte - nach GOST 9013-59. Der Abstand von der Mitte des Drucks bis zum Rand der Unterlegscheibe sollte der Hälfte der Größe „b“ entsprechen. Die Härte von Unterlegscheiben mit Nenndurchmessern von 2 bis 5 mm wird nicht kontrolliert. Für Unterlegscheiben mit< 6 мм допускаются заниженные на 10 % значения твердости, при условии выполнения требований пи. 2.10 и 2.11.
3.6. Zur Prüfung der Zähigkeit wird ein Ende der Unterlegscheibe in einen Schraubstock eingespannt, das andere Ende mit einem Rollgabelschlüssel oder einem Hebel mit Schlitz in Richtung zunehmender Maße /t und h 2 gebogen (Abb. 2, 3, 4) . Während des Tests muss die Größe h zwischen den Backen des Schraubstocks und dem Schlüssel gleich 0,5 (d + 2v) sein.
3.7. Die Prüfung der Federeigenschaften von Unterlegscheiben erfolgt in der folgenden Reihenfolge:
a) Die Unterlegscheiben werden dreimal flach zusammengedrückt;
b) Federscheiben, mindestens 10 gps, durch flache Unterlegscheiben voneinander getrennt, werden auf den Bolzenschaft des entsprechenden Durchmessers aufgesetzt und mit einer Mutter festgezogen, bis die getrennten Enden der Unterlegscheiben vollständig zusammengedrückt sind.
* Auf dem Territorium Russische Föderation GOST R 50779.71-99 ist gültig.
** Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 8.563-96.
In diesem Zustand werden die Scheiben 24 Stunden lang gehalten.
3.8. Methoden zur Überprüfung der Qualität von Beschichtungen - gemäß GOST 9.302-88.
3,4-3,8. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
3.9. Jeder Waschmaschinencharge muss ein Qualitätsdokument in der festgelegten Form beigefügt sein, aus dem Folgendes hervorgeht:
Name oder Warenzeichen des Herstellers, Symbol Unterlegscheiben, Testergebnisse, Charge netto, kg.
(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).
4. VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG
4.1. Temporärer Korrosionsschutz, Verpackung von Federscheiben und Kennzeichnung von Behältern – gemäß GOST 18160-72.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
ANWENDUNG
Information
GEWICHT VON STAHLSCHEIBEN UND IHRE FEDEREIGENSCHAFTEN
Arten von Unterlegscheiben |
Arten von Unterlegscheiben |
|||||||
Normal (N) |
Extra schwer (OT) |
Normal (N) |
schwer (OT) |
|||||
Fortsetzung
Nenngewindedurchmesser von Bolzen, Schraube, Bolzen |
Theoretisches Gewicht 1000 Stk. Stahlscheiben, kg |
Berechnete elastische Kraft von Unterlegscheiben aus Stahl 65G, N |
||||||
Arten von Unterlegscheiben |
Arten von Unterlegscheiben |
|||||||
Normal (N) |
Extra schwer (OT) |
Normal (N) |
schwer (OT) |
|||||
Anmerkungen:
1. Um die Masse von Bronzescheiben zu ermitteln, muss die in der Tabelle angegebene Masse mit dem Faktor 1,08 multipliziert werden.
2. Die Masse und die elastische Kraft von Unterlegscheiben, deren Querschnitte der Standardtabelle entsprechen, sind in Klammern angegeben.
Federscheibe GOST 6402-70- Die Konfiguration der Hardware ist ein offener Ring mit Verformung - eine einzelne Windung der Feder, der Spalt ist in diesem Fall entgegengesetzt zur Anzugsrichtung der Mutter. Wird in lösbaren Gewindeverbindungen zusammen mit Bolzen, Schrauben, Muttern und Stehbolzen verwendet.
Eine Federscheibe (ein anderer Name für „Wachstumsträger“) ist vor allem im Maschinenbau, in der Automobilindustrie, im Baugewerbe und in der Industrie gefragt – überall dort, wo Verbindungen starken dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Wird oft für Haushaltszwecke verwendet.
Zur Herstellung werden verschiedene Stahlsorten verwendet – Kohlenstoff, Edelstahl, zum Beispiel 65G, 70, 30X13 (Federstahl).
Bronze und andere Legierungen aus Nichteisenmetallen werden seltener verwendet.
Eine Beschichtung mit Zink oder Cadmium verbessert die Leistungseigenschaften von Beschlägen. Für nicht aggressive Umgebungen ist der Einsatz ohne Beschichtung zulässig.
Grundvoraussetzung für diese Hardware ist ein Härteindex von 40 HRC und mehr, Bronzeprodukte müssen mindestens 90 HRB betragen.
GROVER WASHER - Funktionsprinzip, Produktionsmöglichkeiten
Grover-Unterlegscheibe ist laut GOST 27017 ein inakzeptabler Name für eine eingängige Federscheibe GOST 6402-70, hat aber seit langem seinen festen Platz eingenommen. Der englische Ingenieur William Grover erfand im Zuge der rasanten Zunahme verschiedener Erfindungen im 19. Jahrhundert eine neue Art von Befestigungselementen. Die für die damalige Mechanik unglaublichen Belastungen und Vibrationen führten zu einem Problem, das später als „Ermüdungsversagen“ bezeichnet wurde. Mit herkömmlichen Schraubverbindungen gesicherte Verbindungen lösten sich.Grovers Erfindung hält Stoßbelastungen stand und fungiert gleichzeitig als Stopper. Das Funktionsprinzip basiert auf der Wirkung eines elementaren Gesetzes der Physik: Beim Vorwärtshub (Schrauben) ist die Bewegung des Gewindebolzens ungehindert, beim Gegenhub (Herausdrehen) „ruht“ die scharfe Kante und stoppt die Bewegung Bewegung aufgrund der Reibungskraft.
Diese Hardware wird mit einem Durchmesser ausgewählt, der etwas größer ist als der Durchmesser des Bolzens oder der Schraube. Der Nuter befindet sich zwischen der Mutter und der Befestigungsfläche oder Unterlegscheibe oder unter dem Kopf eines Bolzens oder einer Schraube. Auf diese Weise Gewindeverbindungen werden langlebig und sicher für lange Zeit.
Der Standard 6402-70 definiert vier Typen:
N – normal – quadratischer Querschnitt;
T – schwer – auch mit quadratischem Querschnitt;
OT – extra schwer – mit quadratischem Querschnitt;
L – leicht – dieser Typ hat einen rechteckigen Querschnitt.
Wir lesen die Bezeichnung:
Unterlegscheibe 2 12L 65G 016 GOST 6402-70
Die Formel gibt Ausführung 2 an (Ausführung 1 ist in keiner Weise angegeben),
12 - für einen Bolzen, eine Schraube oder einen Bolzen mit dem angegebenen Durchmesser,
L - leicht, Stahl 65G,
verzinkt (01), Schichtdicke 6 Mikrometer.
Herstellung von Grover-Unterlegscheiben GOST 6402-70 Unser Unternehmen ist nach den Anforderungen der ISO 9001 zertifiziert – die Qualität aller Arten von produzierter Hardware ist garantiert. Standardmäßig prüfen wir alle Parameter jeder Charge: Aussehen, Abmessungen, Härte, Viskosität, Federeigenschaften, Beschichtungsqualität. Der Preis der Unterlegscheiben GOST 6402-70 richtet sich nach dem verwendeten Material, der Art der Beschichtung und dem Bestellvolumen.